Erweitertes Härtefallprogramm im Kanton Zürich – ein Schritt in die richtige Richtung

Der Zürcher Regierungsrat hat mit dem heute vorgestellten erweiterten Härtefallprogramm den Ernst der Lage erkannt und wie vom KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) gefordert, wichtige Korrekturen vorgenommen. Die Fehler des 1. Härtefallprogramms werden mit der 2. Zuteilungsrunde behoben, auch wenn dadurch wertvolle Zeit verloren ging. Ob der gesprochene Zusatzkredit reichen wird, alle aufgrund der Covid-Massnahmen wirtschaftlich schwer angeschlagenen KMU zu retten, bezweifelt der KGV stark.

Medienmitteilung: Harte Verschärfungen der Massnahmen- ein Affront gegenüber der KMU-Wirtschaft

Während die Neuansteckungs-, Todesfall- und Hospitalisierungszahlen aktuell deutlich sinken, verschärft der Bundesrat mit dem heutigen Beschluss die Massnahmen und stürzt so noch grössere Teile der KMU-Wirtschaft in wirtschaftliche Nöte. Die Schliessung der Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs, welche mustergültige Schutzkonzepte haben und keine Ansteckungsherde sind, ist für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) nicht nachvollziehbar. Die Umsetzung des Härtefall-Programms muss im Kanton Zürich nun mit aller Kraft vorangetrieben werden. Zudem darf Zürich die angepassten Hürden des Bundes auf keinen Fall erhöhen. Denn die notleidenden KMU brauchen endlich Perspektiven.

Es braucht sofort ein 2. Härtefall-Programm für betroffene Unternehmen im Kanton Zürich

Mit der Schliessung spitzt sich die Lage für die Restaurants, Hotels sowie die Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen seit dem 22. Dezember 2020 täglich zu. Da das Härtefall-Paket im Kanton Zürich Ende November und somit vor den einschneidenden Massnahmen geschnürt wurde, braucht es sofort ein 2. Härtefall-Programm, welches die Realität der Unternehmen berücksichtigt. Die Hürden zum Erhalt von Beiträgen wurden im 1. Programm offensichtlich zu hoch angesetzt. Vielen krisengeplagte Unternehmen wird so Hilfe verwehrt, obschon sie hohe Einbussen zu verzeichnen haben und laufend weitere Fixkosten anfallen. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) ist klar, dass die Hürden nun spürbar gesenkt werden müssen.

Nach Bundesratsentscheid: Weiterhin keine Perspektive für die betroffenen KMU

Der Bundesrat hat an der heutigen Medienkonferenz in Aussicht gestellt, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Den abschliessenden Entscheid hierzu will er am 13. Januar 2021 fällen. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) lehnt den Vorschlag auf Kosten der Wirtschaft entschieden ab, da die Massnahmen in keinem Verhältnis zur Wirkung stehen. Besorgniserregend dabei ist, dass der Bundesrat den betroffenen Branchen keine Perspektiven für eine Wiedereröffnung und zu finanzieller Soforthilfe aufzeigen kann. Auch der Kanton Zürich steht in der Pflicht und sollte nun umgehend tätig werden. Er muss die Hürden für die Auszahlung von Härtefallgelder klar senken.

Kriterien und Fahrplan Härtefallprogramm im Kanton Zürich

Der Regierungsrat hat am 11. November 2020 den Entwurf des Covid-19-Härtefallprogramms beschlossen und dem Kantonsrat zur Beratung und Beschlussfassung zugestellt. Der Kantonsrat hat die Vorlage am 14. Dezember 2020 einstimmig beschlossen. Nach heutiger Planung können Gesuche ab dem 1. Februar 2021 eingereicht werden, und die Auszahlung erfolgt ab Mitte März.
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