Keine Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne mehr ab dem 3. Februar

Ab dem Donnerstag, 3. Februar 2022, gilt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne nicht mehr. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Massnahmen des Bundesrates: Weg aus der Pandemie bleibt unübersichtlich

Der Beschluss des Bundesrates, die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar, die 2G-(plus) Regeln vorerst bis Ende März zu verlängern, nimmt der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) zur Kenntnis. Für den KGV ist es nicht zielführend, einschneidende Massnahmen auf Vorrat festzulegen. Sollte sich die Situation in den Spitälern weiter entspannen, braucht es für den KGV eine sofortige Anpassung des geltenden Regimes.

Bundesrat: Unbedachte Verschärfungen zu einem fragwürdigen Zeitpunkt

Für den KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich (KGV) war immer klar, dass das breite Impfen, Boostern, Testen, Umsetzen von Schutzkonzepten, Einhalten der Hygienemassnahmen und das professionelle Contact-Tracing die einzigen verhältnismässigen Massnahmen sind, um Ansteckungswellen einzudämmen. Die vom Bundesrat heute getroffenen Massnahmen hingegen sind einseitig, kommen in einem fragwürdigen Moment und wirken so abermals unbedacht.

Steuerfusssenkung: Eine kleinstmögliche Verbesserung – mehr nicht

Mit der Festsetzung des Steuerfusses hat heute der Zürcher Kantonsrat den bisherigen Steuerfuss um ein Prozent auf 99 Prozent gesenkt. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich handelt es sich bei dieser kleinstmöglichen Verbesserung einzig um ein Signal für die Zukunft. Weitere Steuersenkungen sind für den Kanton Zürich dringend nötig und problemlos machbar.
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