Keine Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne mehr ab dem 3. Februar
Ab dem Donnerstag, 3. Februar 2022, gilt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne nicht mehr. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.