Kurzarbeit: Die wichtigsten Regelungen per Januar 2022 in Kürze
Der Bundesrat hat einige Änderungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) vorgenommen. Das summarische Abrechnungsverfahren soll ab dem 1. Januar 2022 für weitere drei Monate für alle Unternehmen gelten. Ebenso wird bei Unternehmen, die der 2G+-Regel unterliegen, die KAE auf weitere Anspruchsgruppen ausgedehnt.