Der KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich KGV begrüsst der vom Bundesrat beschlossene Mitteleinsatz von insgesamt über 40 Milliarden Franken. Mit den konkreten Massnahmen setzt der Bundesrat das «KMU first»-Prinzip um, wie dies der Gewerbeverband stets verlangte.
KMU und insbesondere Kleinstunternehmen können dank dem Fonds rasch Liquidität in Form von Überbrückungskrediten erhalten. Ebenso begrüsst wird die wichtige Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeit auf die Lehrlinge. Es zeigt die Bedeutung der dualen Bildung in der Schweiz.
Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden, z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Dies gilt zudem auch für Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten.
Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, erhalten des Weiteren Entschädigungen in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung .
Der KGV wird das Massnahmenpaket auf seine Praxistauglichkeit prüfen und wird bei Bedarf mögliche Korrekturvorschläge einbringen.
Bund und Kanton sind nun gefordert, die Massnahmen möglichst schnell umzusetzen und klare Ansprechpersonen zu definieren. Es braucht umgehend professionelle Hotlines, verständliche Formulare und informative Webseiten.