Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) gehen die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen zu wenig weit. Der KMU-Detailhandel sollte aus Sicht des KGV so schnell wie möglich breit geöffnet werden. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist ein Schlag ins Gesicht der KMU-Detaillisten, welche bereit gewesen wären, die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben des Bundesrates zu schützen und ab dem 27. April zu öffnen.
Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates, die Läden frühestens am 11. Mai wieder zu öffnen, werden viele KMU-Detaillisten klar benachteiligt. Während bspw. ein Haushaltswarengeschäft frühestens ab dem 11. Mai Waren im Laden verkaufen darf, können die Grossverteiler ab dem 27. April die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufheben und ihr volles Sortiment verkaufen. Dieser marktverzerrende Entscheid des Bundesrats entbehrt jeglicher Logik und schwächt den KMU-Detailhandel, der ohnehin schwer unter Druck ist. Für den Kunden macht es aus gesundheitlicher Sicht keinen Unterschied, ob er seine Edelstahlpfanne in einem kleinen oder grossen Laden einkauft. Für die KMU-Detaillisten kann der heutige willkürliche Entscheid existenzbedrohend sein. Zum Beispiel für ein Kleidergeschäft, welches seit Wochen darauf wartet, die Frühlingsmode im Laden verkaufen zu dürfen.
Der KGV nimmt den Entscheid, dass indirekt betroffene Selbstständige (selbständige Gastrozulieferer, Fotografen, Physiotherapeuten etc.) nun rückwirkend auf den 17. März eine an Corona-Ausfallentschädigung erhalten, positiv zur Kenntnis.