Corona: Weitere Lockerungen ab dem 22. Juni

Weitere Lockerungen ab 22. Juni

 

Wichtigste Punkte:

  • Mindestabstand neu 1.5 Meter statt 2 Meter
  • Vereinheitlichung der Schutzkonzepte
  • Veranstaltungen bis zu 1000 Personen möglich, unter Auflagen
  • Home Office Empfehlung aufgehoben
  • Keine Sitzplatzpflicht mehr in Restaurants und Bars
  • Sperrstunde aufgehoben

Die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus werden grösstenteils aufgehoben. Noch bleiben aber Grossveranstaltungen bis Ende August verboten. So sind Veranstaltungen mit 1000 Personen erst ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren.

Für alle gilt: Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten. Die Vorgaben für Schutzkonzepte wurden vereinheitlicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet.

Es gelten nun folgende Regelungen für alle:

Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht ein erhebliches Ansteckungsrisiko. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes. Falls an Veranstaltungen, Anlässen oder in Schulen die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt.

Die vollständige Medienmitteilung des Bunde

Verhaltensempfehlungen und Schutzkonzepte