Die neue nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS) identifiziert unter anderem eine langandauernde Energiemangellage im Winter als eines der drei grössten Risiken.
Der Bundesrat treibt seine Vorbereitungsarbeiten zur Vermeidung von drohenden Engpässen in der Energieversorgung der Schweiz voran. Im Fall einer sich abzeichnenden Energiemangellage ergreift der Bund verschiedene Massnahmen:
Massnahmen bei Strommangellage
- Sparappelle (Aufruf zum Sparen)
- Einschränkung oder Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen
- Kontingentierung für Grossverbraucher
- Netzabschaltungen für einige Stunden
Massnahmen bei Gasmangellage
- Sparappelle (Aufruf zum Sparen)
- Umschaltung Zweistoffanlagen von Gas auf Öl
- Einschränkungen für gewisse Anwendungen (z.B. verbindliche Beschränkung der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden und Büros)
- Kontingentierung für nicht-geschützte Verbraucher
Geschützte Verbraucher sind...
- Privathaushalte
- Fernwärmeanlagen für Privathaushalte
- Grundlegende soziale Dienste (inklusive Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen)
Weitere Infos dazu finden Sie unter folgendem Link.
Weitere Informationen zum Thema:
Energiespartipps für Unternehmen - Ohne Energieverschwendung geschäften
Forderungen des KGV im Umgang mit rasant steigenden Energiepreisen und einem möglichen Versorgungsengpass
Die Energiefrage beschäftigt im Jahr 2022 Wirtschaft, Politik und Bevölkerung. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) hat eine sichere, günstige, unabhängige und möglichst emissionsarme Versorgung der Schweiz mit elektrischem Strom oberste Priorität. Es ist unabdingbar, dass die verantwortliche Politik die Versorgung mit Energie für Wirtschaft und Gesellschaft auch bei Mangellage sichert und preiseffizient gestaltet.
- Der KGV unterstützt den unmittelbaren, mittel- und langfristigen Ausbau von Strom-Produktionskapazitäten ohne Technologieverbot.
- Der KGV unterstützt Bemühungen und Anreize zur Reduzierung des Verbrauchs bei Privaten, Unternehmen und Institutionen und setzt dabei primär auf Eigenverantwortung. Verbote werden abgelehnt.
- Hilfen für die betroffenen Unternehmen in energieintensiven Branchen zur Abfederung der steigenden Energiepreise müssen bereitgestellt werden.
- Die Anreize für die Erhöhung der Stromeffizienz in der Wirtschaft sollen erhöht werden.
- Ein Zahlungsaufschub für die von den stark steigenden Strompreisen betroffen KMU bei Rechnungen von Stromproduzenten.
- Die geltenden Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz auf Stufe Bund müssen angepasst werden. Dabei ist die Möglichkeit zur Rückkehr in die Grundversorgung für Unternehmen im freien Markt zu gewährleisten.
- Bei einer Strommangellage haben die KMU Versorgungspriorität um deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.
- Unternehmen, welche durch Strommangel bzw. Rationierung erhebliche Einbussen erleiden, sind zu entschädigen.