Klima-Gesetz
Das Klimaschutz-Gesetz legt fest, dass die Schweiz bis ins Jahr 2050 eine Netto-Null-Emissionsbilanz (Klimaneutralität) erreichen muss. Die Schweiz darf bis dann nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch die natürlichen Kohlendioxidspeicher (z.B. Bäume) oder durch technische Massnahmen absorbiert werden kann.
Das neue Gesetz legt Ziele und Zwischenziele für die Reduzierung der Emissionen fest. Zwischenziele sollen auch für die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie gelten. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken. Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.
Einordnung: Der Strombedarf der Schweiz wird auch in den kommenden Jahrzehnten markant steigen. Unter anderem wegen der fortschreitendem E-Mobilität, des schnellen Umstiegs auf Wärmepumpen und der steigenden Digitalisierung. Gleichzeitig findet in der Schweiz der schrittweise Ausstieg aus der Kernkraft statt, verbunden mit dem Verbot für einen Bau neuer Anlagen.
Die Vorzeichen für das Klimaschutz-Gesetz mit der Forderung nach einer totalen Elektrifizierung bis 2050 stehen demzufolge schlecht. Solange die Versorgungslage unsicher und der Strombedarf mit einheimischem Strom nicht gesichert ist, ist es fahrlässig, dem Gesetz zuzustimmen. Es drohen neben riesigen Kosten auch wiederkehrende Strommangellagen
Position KGV: Der KGV lehnt diesen risikoreichen Eingriff ab und sagt Nein zum Klimaschutz-Gesetz. KMU dürfen nicht mit höheren Preisen, Verboten und Regulierungen belastet werden. Klimaschutz ist wichtig und richtig. Massnahmen für den Klimaschutz müssen jedoch verkraftbar für die Wirtschaft sein und dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden.
Parole: Nein
OECD/G20-Mindestbesteuerung
Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2’000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU. Die neuen Regeln sollen mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung. In der Schweiz dürfte die Mindeststeuer zu bedeutenden Mehreinnahmen führen, da in 2/3 der Kantone aktuell Sätze von unter 15 Prozent gelten. Berechnungen gehen von 1.5 Mrd. bis 2 Mrd. Franken aus. Bei der Verteilung der Erträge aus der geplanten Ergänzungssteuer sollen 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen, 25 Prozent dem Bund.
Einordnung: Die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer gewährleistet, dass der Schweiz zustehende Steuermillionen im Land bleiben. Setzt die Schweiz die Steuerreform nicht um, können andere Länder die betroffenen Unternehmen nachbesteuern. Steuern gingen fahrlässig verloren.
Steuern gingen fahrlässig verloren, Millionen werden ins Ausland abfliessen und in der Schweiz würde eine grosse Rechtsunsicherheit herrschen.
Position KGV: Unser Land tut gut daran, Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz zu halten und die Rechtssicherheit nicht zu gefährden. Das ist auch im Interesse der KMU, welche nicht direkt von der Vorlage betroffen sind. Es ist richtig, dass die Standortkantone den Hauptteil der zusätzlichen Einnahmen erhalten. Der KGV sagt demzufolge Ja zur Umsetzungsvorlage der OECD-Mindeststeuer.
Parole: Ja