Bei der Bellerivestrasse handelt es sich um die wichtigste Einfallsachse in die Stadt Zürich für das Gewerbe und die Bevölkerung des rechten Zürichseeufers. Die Stadt Zürich plante, während neun Monaten zwei der vier Spuren für Versuchszwecke zu sperren. Sie wollte Erkenntnisse im Verkehrsablauf für das spätere Renovationsprojekt bei einer reduzierten Anzahl Spuren gewinnen. Mit diesem Vorgehen nahm die Stadt Zürich in Kauf, einen besonders neuralgischen Punkt der Zürcher Verkehrsinfrastruktur für Versuchszwecke teilweise lahmzulegen. Das Gewerbe befürchtete zudem, dass die temporäre Sperrung als Dauerprovisorium hätte enden können.
Die Betroffenheit für die Gewerbebetriebe wäre bei einer Teillahmlegung gross gewesen. Die Folgen des Versuchs, d.h. künstlich herbeigeführte Staus, Zeitverluste, ausbleibende Kundschaft und zusätzliche Kosten hätten die KMU direkt und spürbar getroffen.
Wie vom KGV, dem städtischen Gewerbeverband und den Gewerbeverbänden vom rechten Zürichseeufers gefordert, hat der Kanton mit seinem heutigen Entscheid seine Aufsichtsrolle wahrgenommen und dem unnötigen Versuchsprojekt auch aus rechtlichen Aspekten eine klare Absage erteilt. Die Absage wird seitens Gewerbe mit Freude zur Kenntnis genommen.
Nun gilt: Ausser Spesen nichts gewesen. Die Stadt Zürich sollte aus dem kantonalen Entscheid die richtigen Schlüsse ziehen und den Versuch Bellerivestrasse sofort beenden. Die Stadt kann nicht weiter ihren Kurs einer gewerbefeindlichen Verkehrspolitik weiterführen und sich so ihrer überkommunalen Verantwortung entziehen. Die Herausforderungen in der Bewältigung des Verkehrs können nur gemeinsam gelöst werden.