Parole:
Ja
22.09.2024

Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern. Die BVG-Reform umfasst folgende Massnahmen: Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Die Massnahme ist auf die höhere Lebenserwartung zurückzuführen und trägt der Situation auf den Finanzmärkten Rechnung, da die Renditen nicht mehr ausreichen, um den Satz von 6,8 Prozent aufrechtzuerhalten. Mit dem tieferen Umwandlungssatz soll die Umverteilung, die aktuell zwischen den Erwerbstätigen und den Rentnerinnen und Rentnern stattfindet, reduziert werden. Tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sollen mit den Massnahmen besser abgesichert und die Sozialabgaben bei über 55-jährigen Erwerbstätigen gesenkt werden. Für Betriebe in Niedriglohnbereich sowie mit vielen Teilzeitbeschäftigen bringt die Reform Mehrkosten.  

Bundesrat und Parlament unterstützen die BVG-Reform.

Meinung KGV:  Die Sicherung der Sozialwerke ist für die gesamte Wirtschaft von Wichtigkeit. Die 2. Säule soll reformiert und den heutigen Realitäten angepasst werden. Die Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung und behebt einen Reformstau.