Parole:
Ja
24.11.2024

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen Vermieter küntig ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält. Auch soll der Vermieter die Untermiete verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Untervermietungen sind eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlässt (Auslandaufenthalt) und nicht als Dauerzustand.

Meinung KGV: Bereits heute müssten Mieter die Zustimmung des Vermieters für Untervermietungen einholen. Sehr häufig wird dies jedoch unterlassen. Vermieter werden nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden dem Vermieter bewusst vorenthalten.  Mit dem schriftlichen Gesuch wären künftig im Streitfall die Bedingungen einfach und zuverlässig nachweisbar. Zudem könnte verhindert werden, dass sich Mieter durch überteuerte Untermieten via Vermietungsplattformen wie Airbnb bereichern, ohne Kenntnisse und Partizipation des Vermieters (oft auf KMU). 

Parole: Ja

 

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Dem Käufer einer Wohnung oder eines Geschäftslokals werden heute die bestehenden Mietverträge aufgezwungen. Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng. Deshalb soll das Mietrecht gelockert werden mit dem Ziel, dass die Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein sollen, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

Meinung KGV: Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng. Dieser muss dringend sein. Mit der neuen Regelung wird diese moderat abgeschwächt. Der Eigentümer kann besser nachweisen und deshalb einfacher kündigen. KMU sind oft auch Vermieter und profitieren von den Anpassungen. Auch KMU, die expandieren, können leichter Eigenbedarf anmelden und erworbene Räumlichkeiten nutzen.

Parole: Ja