Die Raumplanung bildet die massgebende Rahmenbedingung für die Entwicklung des Standortes Zürich. Das Wachstum des Wirtschaftsraumes Zürich findet aber zunehmend ausserhalb des Kantons statt. Gleichzeitig verbleiben wesentliche Teile der Infrastrukturkosten beim Kanton Zürich.
Der aktuelle Richtplan gleicht eher einer „Erhaltungs- oder Verhinderungsplanung“, als dass er den Rahmen für ein vernünftiges Wachstum des Wirtschaftsraumes Zürich setzt.
Die einseitige Ausrichtung am öffentlichen Verkehr ist nicht zweckmässig, da sie wichtige Funktionen ausser Acht lässt.
Zur Sicherstellung der Nahversorgung, von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und einer intakten, zweckmässigen Durchmischung des Siedlungsgebietes sind die planerischen Voraussetzungen für eine massvolle Expansion der produzierenden? Betriebe zu schaffen.
Damit tatsächlich eine innere Verdichtung erreicht werden kann, sind die planerischen Voraussetzungen und Anreize zu schaffen. Andernfalls bleibt das Verdichtungspotenzial eine rein theoretische Grösse, die nie erreicht wird.